Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1977 - VII P 34.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3510
BVerwG, 14.07.1977 - VII P 34.77 (https://dejure.org/1977,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1977 - VII P 34.77 (https://dejure.org/1977,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - VII P 34.77 (https://dejure.org/1977,3510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einer Einstellung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 34.77
    Angesichts der Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bedarf es keines Eingehens darauf, daß die Beteiligten zu 2) bis 4) nicht hätten beteiligt werden dürfen (vgl. BVerwGE 50, 186 [193]).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74

    Vergleich zwischen Angestellten und Beamten - Mitwirkung des Personalrates bei

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 34.77
    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1975 - BVerwG VII P 8.74 - (BVerwGE 49, 337) ab und beruhe auf dieser Abweichung.
  • BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72

    Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 34.77
    Unerheblich ist es schließlich, ob der beschließende Senat verpflichtet wäre, die Frage der Auslegung des § 81 Abs. 2 Buchst. b SPersVG dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661) vorzulegen, wenn er - bei zugelassener Rechtsbeschwerde - die Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluß als unbegründet zurückweisen wollte und wenn er damit weiter von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 1972 - 2 AZR 235/72 - abgewichen wäre; denn Voraussetzung dafür wäre, wie soeben angedeutet, daß die Rechtsbeschwerde überhaupt zulässig wäre; im übrigen sei bemerkt, daß es zumindest zweifelhaft ist, ob das erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 1972 auf einer von der Rechtsprechung des beschließenden Senats etwa abweichenden Rechtsauffassung beruht und daher zu einer Vorlage an den Gemeinsamen Senat nötigen würde (vgl. S. 24 f. des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, wo die Umdeutung der fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung abgelehnt wird, so daß die Ausführungen auf S. 23 f. zur Auslegung des § 73 Satz 2 SPersVG i.d.F. vom 10. September 1964 [ABl. S. 881 = § 81 Abs. 2 Buchst. b SPersVG 1973] hätten entfallen können, ohne daß sich das Ergebnis geändert hätte).
  • BAG, 03.07.1963 - 4 AZR 207/62

    Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichende Entscheidung - Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 34.77
    An der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde fehlt es bereits deswegen, weil in der Rechtsbeschwerde nicht dargetan ist, daß die angefochtene Entscheidung gleichsam in abstracto in einem tragenden Rechtssatz von der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sei (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1963 - 4 AZR 207/62 - in AP § 72 ArbGG 1953 - Divergenzrevision - Nr. 24 Bl. 2).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 6 P 69.78

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde - Verletzung von

    Aus diesen Gründen vermögen auch die von der Rechtsbeschwerde bezeichneten Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 33.77 - (PersV 1978, 314) und - BVerwG 7 P 34.77 - eine Divergenzrechtsbeschwerde nicht zu rechtfertigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht